Endnutzer-Lizenzvereinbarung der Native Instruments GmbH – Juni 2015
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (im Folgenden „Lizenzvereinbarung") bildet die vertragliche Grundlage zwischen Ihnen (im Folgenden „Lizenznehmer") und der Native Instruments GmbH, Schlesische Straße 29-30, 10997 Berlin, Deutschland (im Folgenden „Native Instruments") für die Nutzung der von Native Instruments hergestellten Software einschließlich zugehöriger Medien, Dokumentationen (z.B. Programmbeschreibungen, Benutzungsanweisungen) und sonstigen Unterlagen und Materialien (im Folgenden zusammenfassend „Produkt(e)").
Spätestens durch die Verwendung des Produktes erklären Sie sich mit dieser Lizenzvereinbarung einverstanden. Wenn Sie dieser Lizenzvereinbarung nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das Produkt zu installieren.
Bringen Sie in diesem Falle das vollständige Produkt (einschließlich aller schriftlichen Unterlagen, Verpackungsmaterial etc.) an den Händler zurück, bei dem Sie das Produkt ursprünglich erworben haben. Dafür steht Ihnen ab dem Tage des Kaufs eine Frist von 14 (vierzehn) Tagen zur Verfügung. Bei Käufen im Native Instruments Online Shop senden Sie das vollständige Produkt (einschließlich aller schriftlichen Unterlagen, Verpackungsmaterial etc.) an Native Instruments GmbH, Schlesische Str. 29-30, 10997 Berlin, Deutschland zurück. Der von Ihnen gezahlte Kaufpreis wird Ihnen vollständig erstattet.
1. Soweit Sie Software von Native Instrument erworben haben, ist es erforderlich, dass Sie diese bei Native Instruments registrieren, um einen Aktivierungscode zu erhalten, der Sie in die Lage versetzt, die Software auf Ihrem Computer zu nutzen. Es ist nicht möglich, Native Instruments Software zu nutzen, die nicht aktiviert wurde.
2. Zum Zwecke der Registrierung müssen Sie Ihren kompletten Namen, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Postanschrift eingeben. Diese Daten werden gemeinsam mit der Native Instruments Seriennummer in der Registrierungs-Datenbank von Native Instruments gespeichert. Native Instruments nutzt zur Übermittlung Ihrer Daten über das Internet eine sichere SSL Verbindung mit 128-bit-Verschlüsselung, die den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht. Informationen über den Umgang von Native Instrument mit personenbezogenen Daten erhalten Sie unter http://www.native-instruments.com/de/company/legal-information/privacy-policy/
3. Die Native Instruments Service Center Software führt Sie durch den Aktivierungsprozess. Das Service Center wird automatisch installiert, wenn Sie Ihre Native Instruments Software installieren bzw. downloaden.
4. Die Native Instruments Aktivierung verwendet Informationen über wesentliche Systemkomponenten Ihres Computers und verschlüsselt diese Informationen in einer „Aktivierungsanfrage-Datei". Die „Aktivierungsanfrage-Datei" wird zur Erstellung eines Aktivierungscodes verwendet, der ausschließlich auf dem Computer funktioniert, auf dem die „Aktivierungsanfrage-Datei" generiert wurde.
5. Falls Native Instruments aus irgendeinem Grund nicht mehr in der Lage sein sollte, die Verpflichtungen zur Bereitstellung des Aktivierungscodes zu erfüllen, stellt Native Instruments dem Lizenznehmer einen Code zur Verfügung, der die Fortsetzung der Nutzung der lizenzierten Software unabhängig von Änderungen am Computer gewährleistet.
6. Wenn Sie den Wunsch haben, Ihre Native Instruments Software auf einem anderen Computer zu nutzen oder wenn Sie erhebliche Änderungen an Ihrem Computer herbeiführen, müssen Sie eventuell die Software erneut aktivieren.
7. Wenn Sie ein Produktpaket bei Native Instruments erworben haben, welches auch Produkte eines Dritten beinhaltet, stimmen Sie zu, dass Native Instruments Ihre Registrierungsdaten der dritten Partei zur Verfügung stellt. Wenn Sie mit einer Weiterleitung Ihrer Registrierungsdaten nicht einverstanden sind, haben Sie dies Native Instrument schriftlich mitzuteilen (Kontaktdaten siehe unten).
Die Produkte von Native Instruments sind rechtlich geschützt. Das geistige Eigentum an den dem Lizenznehmer überlassenen Produkten gehört und verbleibt bei Native Instruments. Der Lizenznehmer erwirbt als Käufer der überlassenen Produkte lediglich das Recht, die Produkte im nachfolgenden Umfang zu nutzen. Alle anderen Nutzungs- und Verwertungshandlungen, die in dieser Endnutzer-Lizenzvereinbarung nicht explizit dem Lizenznehmer eingeräumt worden sind, sind ohne schriftliche Zustimmung von Native Instruments nicht erlaubt. Insbesondere ist der Lizenznehmer nicht berechtigt das Produkt oder Teile hiervon zu kopieren oder kopieren zu lassen, aufzuschlüsseln, aufschlüsseln zu lassen, technisch zurückzuverfolgen oder die technische Rückverfolgung zu veranlassen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet durch geeignete und angemessene Maßnahmen sicherzustellen, dass Dritte, einschließlich der eigenen Mitarbeiter, die bei Native Instruments erworbenen Produkte nicht unberechtigt nutzen und verwerten können. Der Lizenznehmer haftet gegenüber Native Instruments für etwaige Verluste oder Schäden in diesem Zusammenhang.
1. Der Lizenznehmer erhält ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den überlassenen Produkten. Native Instrument ist nicht zur Überlassung des der Software zugrundeliegenden Quellcodes einschließlich der dazugehörigen Entwicklungsdokumentation verpflichtet.
2. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die überlassene Software auf bis zu zwei Geräten (z.B. einem Laptop, einer Arbeitsstation, einem Terminal oder einem anderen digitalen elektronischen Gerät) zu installieren und zu verwenden, vorausgesetzt, dass das Produkt regelmäßig nur auf einem Gerät verwendet wird. Das zeitgleiche Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig. Wenn der Computer mit einem System verbunden ist, das aus mehreren Nutzern besteht, so gilt die Lizenzvereinbarung für sämtliche Nutzer des Systems. Wechselt der Lizenznehmer die Hardware, muss er die Software auf der bisher verwendeten Hardware löschen.
3. Bei Erwerb der Software-Produkte KOMPLETE/KOMPLETE ULTIMATE oder MASCHINE ist die Installation auf bis zu drei Computern gestattet. Allerdings ist auch hier die zeitgleiche Nutzung der Software auf mehr als nur einer Hardware nicht zulässig.
4. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die überlassene Software zu vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die vertraglich vereinbarte Nutzung notwendig ist. Der Lizenznehmer ist berechtigt eine Sicherungskopie zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist.
5. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software zu bearbeiten, außer es handelt sich um den Erhalt oder die Wiederherstellung der vereinbarten Funktionalitäten der erworbenen Software.
6. Der Lizenznehmer ist nur berechtigt, die überlassene Software zu dekompilieren und zu vervielfältigen, soweit dies notwendig ist, um die Interoperabilität der Vertragssoftware mit anderen Programmen herzustellen. Voraussetzung ist allerdings, dass Native Instruments dem Lizenznehmer die hierzu notwendigen Informationen auf Anforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist zugänglich gemacht hat.
7. Überlassung der Software an Dritte
a) Eine Überlassung der erworbenen Software an Dritte auf Zeit ist nicht gestattet, sofern es sich dabei um Vermietung, Leihe oder Leasing handelt. Im Übrigen und soweit in dieser Lizenzvereinbarung nichts anderes geregelt ist, darf der Lizenznehmer die Software einem Dritten auf Zeit überlassen, wenn sich der Dritte mit den vorliegenden Lizenzbestimmungen einverstanden erklärt und der Lizenznehmer die Software für den Zeitraum nicht selber nutzt.
b) Soweit in dieser Lizenzvereinbarung nichts anderes bestimmt ist, ist der Lizenznehmer berechtigt, die Software an einen Dritten zu veräußern oder dauerhaft unentgeltlich zu überlassen, vorausgesetzt der Dritte erklärt sich ausdrücklich schriftlich mit den vorliegenden Lizenzbestimmungen einverstanden und der Lizenznehmer gibt die Nutzung der Software vollständig auf, entfernt sämtliche installierten Kopien der Software von seinen Rechnern und – sofern die Software nicht per Download erworben wurde – löscht oder übergibt den Originaldatenspeicher an den Dritten (sofern er nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist). Außerdem ist der Lizenznehmer verpflichtet eine De-Registrierung der erworbenen Software bei Native Instruments vorzunehmen. Auf entsprechende Aufforderung durch den Lizenznehmer ausgehend von seiner bei Native Instruments registrierten E-Mail-Adresse transferiert Native Instruments die Seriennummer auf den Dritten, wobei gleichzeitig die Registrierung des Lizenznehmers für die erworbene Software gelöscht wird.
8. Sollte eine Sound Library Teil des von Ihnen erworbene Produkts sein, so gelten neben der Lizenzvereinbarung folgende Besonderheiten (Sound Lizenzvereinbarung): Die zur Verfügung gestellten Samples, Instrumente und Voreinstellungen können ohne die vorangegangene Zustimmung von Native Instruments zum jeweiligen Einzelfall für kommerzielle und nicht kommerzielle Musik- und Audioproduktionen gemäß den Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung genutzt werden. Die Nutzung dieses Produkts (insbesondere der Samples, der Instrumente und der Voreinstellungen) für die Erstellung einer Sound Library oder als eine Sound Library für jede Art von Synthesizer, eines virtuellen Instruments, Sample-Library, sample-based Produkts oder anderer Musikinstrumente ist dagegen streng untersagt. Einzelne Samples, Sound Sets oder Audio Loops dürfen nicht separat (kommerziell oder anderweitig) verbreitet werden. Außerdem dürfen diese Samples, Sound Sets oder Audio-Inhalte nicht ganz oder teilweise als Audioproben, Sound Libraries oder Soundeffekte neu verpackt werden.
9. Überdies gelten für einzelne Produkte von Native Instruments die folgenden Besonderheiten:
a) Bundles, d.h. Produktpakete bestehend aus Hardware-Software-Paketen oder reinen Software-Paketen können lediglich als Ganzes veräußert oder Dritten unentgeltlich überlassen werden. Die einzelnen Komponenten eines Bundles dürfen nicht separat wieder verkauft / übertragen werden.
b) Produkte von Native Instruments, die als „NFR" („Not For Resale" – nicht für den Wiederverkauf bestimmt") gekennzeichnet sind oder die dem Lizenznehmer als solche überlassen wurden, dürfen ausschließlich für Demonstrationszwecke, für Tests und für Bewertungszwecke genutzt werden. NFR-Produkte dürfen nicht für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden, und der Wiederverkauf und die unentgeltliche Überlassung an Dritte sind nicht gestattet. NFR-Produkte sind von Update-, Upgrade- oder Crossgrade-Angeboten ausgeschlossen und können nicht mit Gutscheinen oder Coupons erworben oder gegen diese eingetauscht werden. Außerdem hat der Erwerber eines NFR-Produkts keinen Anspruch auf etwaige Gutscheine, die mit der Standardversion des jeweiligen Produkts versandt werden.
c) Produkte von Native Instruments, die als „EDU („educational" – Bildungs-) -Version" gekennzeichnet sind oder die dem Lizenznehmer als solche überlassen wurden, dürfen ausschließlich von Schülern oder Personen eingesetzt werden, die in Bildungsinstitutionen tätig sind bzw. diese besuchen. Neben Schülern gelten Studenten, Mitarbeiter der Fakultät, Personal und Verwaltungsmitarbeiter, die eine Bildungsinstitution (Private / öffentliche Schulen, Colleges, Universitäten und ähnliche Institutionen) besuchen und / oder die an einer Bildungsinstitution arbeiten, als Berechtigte. EDU-Produkte dürfen nicht für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden, und der Wiederverkauf und die unentgeltliche Überlassung an Dritte sind nicht gestattet. EDU-Produkte sind von Update-, Upgrade- oder Crossgrade-Angeboten ausgeschlossen und können nicht mit Gutscheinen oder Coupons erworben oder gegen diese eingetauscht werden. Außerdem hat der Erwerber eines EDU-Produkts keinen Anspruch auf etwaige Gutscheine, die mit der Standardversion des jeweiligen Produkts versandt werden.
d) Produkte von Native Instruments, die als „Demo-Version" gekennzeichnet sind oder die dem Lizenznehmer als solche überlassen wurden, dürfen ausschließlich für Demonstrationszwecke, für Tests und für Bewertungszwecke genutzt werden. Demo-Versionen dürfen nicht für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden, und der Wiederverkauf und die unentgeltliche Überlassung an Dritte sind nicht gestattet.
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Art von Lizenz Sie besitzen (z.B. NFR / EDU) überprüfen Sie bitte den entsprechenden Aufkleber auf der Unterseite Ihrer Produktverpackung oder wenden Sie sich an unseren Support.
Einige Inhalte bzw. Softwarekomponenten, die Bestandteil von Native Instruments Softwareprodukten sind, stellen das geistige Eigentums Dritter dar und unterliegen gegebenenfalls separaten Lizenzbedingungen, die Sie zu beachten haben.
Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht von der Software entfernt oder verändert werden.
Hinsichtlich etwaiger Gewährleistungs-, Haftungs- und/oder Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Native Instruments.
1. Falls eine Bestimmung der vorliegenden Lizenzvereinbarung entweder ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so hat dieser Umstand keinerlei Einfluss auf die übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich stattdessen, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.
2. Soweit der Lizenznehmer Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort Berlin, Deutschland. Allerdings behält sich Native Instrument das Recht vor, den Lizenznehmer auch an seinem Wohnsitz bzw. Geschäftssitz zu verklagen.
3. Die vorliegende Lizenzvereinbarung unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland.
Falls Sie Fragen in Bezug auf die vorliegende Lizenzvereinbarung haben, wenden Sie sich bitte schriftlich an die folgende Adresse:
NATIVE INSTRUMENTS GmbH
Rechtsabteilung
Schlesische Str. 29-30
10997 Berlin
Deutschland
SOFTWARE LICENSE AGREEMENTS OF THIRD PARTIES
The following licenses are only applicable if the respective related software or product referred to, is included in Native Instruments’ respective software.
Boost libraries
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(See copy at http://www.boost.org/LICENSE_1_0.txt)
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