Einnahmen-Überschussrechnung für Dummies.pdf

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Einnahmen-Überschussrechnung für Dummies
Grundlegende Begriffe
Die
Umsatzsteuer
ist die von Ihnen in Ihrer Ausgangsrechnung erhobene Steuer –
sofern Sie umsatzsteuerpflichtig sind.
Die Vorsteuer ist die in Ihren Eingangsrechnungen enthaltene Steuer.
Die Umsatz- und die Vorsteuer werden auch als Mehrwertsteuer bezeichnet
Gewerbetreibende müssen
Gewerbesteuer
auf den erzielten Gewinn bezahlen,
Freiberufler nicht. Die Gewerbesteuer wird von den Kommunen erhoben.
Sofern Sie in Deutschland wohnen oder sich länger als sechs Monate in Deutschland
aufhalten, unterliegen Ihre Einkünfte der
Einkommensteuer.
Dabei ist es völlig egal,
wo auf der Welt diese Einkünfte entstanden sind. Das bedeutet, dass Sie nicht nur Ihre
inländischen, sondern auch Ihre im Ausland erzielten Einkünfte hier versteuern
müssen.
Jedes Jahr bis spätestens zum 31. Mai müssen Sie eine Einkommensteuererklärung für
das vergangene Jahr abgeben. Wenn Sie aus beruflichen oder privaten Gründen den
Termin nicht einhalten können, sollten Sie dies dem Finanzamt schriftlich mitteilen
und um eine Fristverlängerung bis zum 30. September bitten. Dies wird in aller Regel
gewährt.
Nicht jeder verdiente Euro wird gleich versteuert. Die prozentuale Steuerbelastung
wächst mit steigendem Einkommen. Das ist die Steuerprogression.
Grundlegende Begriffe
Bei Ledigen sind derzeit die ersten 8.004 Euro des Einkommens komplett steuerfrei.
Bei Verheirateten ist es das Doppelte: 16.010 Euro. Das ist der sogenannte
Grundfreibetrag, der das Existenzminimum sichern soll.
Zum Anlagevermögen zählt alles, was dem Geschäftsbetrieb mindestens ein Jahr lang
dient.
Umlaufvermögen
dient Ihnen nur kurze Zeit und wird danach verbraucht oder
verkauft.
Abnutzbare Anlagegüter verlieren durch ihre Nutzung oder einfach nur durch Alterung
an Wert. Diesen Wertverlust erfassen Sie, indem Sie das Anlagegut abschreiben.
Die Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens dürfen
nicht sofort als Betriebsausgabe eingetragen werden. Erst die Abschreibungsbeträge –
auf Steuerdeutsch Absetzungen für Abnutzung, kurz
AfA
– dürfen Sie als
Betriebsausgabe angeben.
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die weniger als
150 Euro
gekostet haben,
müssen Sie nicht gesondert aufzeichnen. Sie können diese sofort einfach an passender
Stelle als Betriebsausgabe geltend machen.
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie;
detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
1. Auflage 2010
© 2010 WILEY-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA, Weinheim
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Das vorliegende Werk wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernehmen Autoren und Verlag für die
Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie eventuelle Druckfehler keine Haftung.
Korrektur: Harriet Gehring, Köln
ISBN: 978-3-527-70674-7
ePDF ISBN: 978-3-527-63762-1
ePub ISBN: 978-3-527-63761-4
mobi ISBN: 978-3-527-63763-8
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